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Ein Herzinfarkt kann jeden treffen
Neue Struktur der Erste-Hilfe-Ausbildung :
Abweichende Regelung für Freiwillige Feuerwehren
Die Erste-Hilfe-Ausbildung wurde neu strukturiert.Für die Feuerwehren gibt es abweichende Regelungen.2015 wurde
die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer neu strukturiert.
Abweichend von den Richtlinien der Unfallversicherungsträger, bei denen die Lehrgänge auf 9 UE reduziert wurden,
gibt es in der Erste-Hilfe-Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren einige grundlegende Unterschiede. Die Erste-
Hilfe-Ausbildung erfolgt hier für alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2,
welche 16 Unterrichtseinheiten (UE) (Lehrgang: Truppmann Teil 1 / Grundausbildungslehrgang) bzw. 4 UE
(Lehrgang: Truppmann Teil 2) beinhaltet. Eine Reduzierung des Stundenumfangs der Erste-Hilfe-Ausbildung bei den
Feuerwehren ist seitens der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Thüringen nicht vorgesehen, da bei Feuerwehreinsätzen von höheren Aufgabenstellungen und Anforderungen an
die Einsatzkräfte als bei betrieblichen Ersthelfern ausgegangen werden muss. Speziell an die Ortsfeuerwehren, bei
denen es möglich ist, dass die Einsatzkräfte zeitlich vor den regulären Rettungsdiensten am Einsatzort eintreffen,
werden hier besondere Anforderungen gestellt.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung (16 UE) für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren hat inhaltlich mindestens der
Ausbildung für betriebliche Ersthelfer zu entsprechen. Die in den 16 UE enthaltenen 7 zusätzlichen UE sollten mit
Inhalten zu feuerwehrspezifischen Risiken und Ausrüstungen für die Erste Hilfe durch geeignetes Personal der
Feuerwehren oder Hilfeleistungsorganisationen ergänzt werden. Hierzu gehören u.a. die richtige Nutzung von
Verbandkästen und Notfalltaschen, der Umgang mit feuerwehrspezifischen Rettungsmitteln und die
Berücksichtigung weiterer Feuerwehrthemen wie Verbrennungen, Vergiftungen, Verkehrsunfälle, Trauma etc.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Hilfeleistung haben lt. Brandschutzgesetz die Träger des
Brandschutzes eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der
Feuerwehr sicherzustellen und demzufolge auch die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu zählen u.a. auch
die erforderlichen Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen der Feuerwehrangehörigen.
Quellenangabe: HFUK NORD - Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Erste Hilfe Lehrgang zur Truppman Ausbildung
Wann: Bestandsteil zur durchführung der Truppmann Ausbildung
Dauer: 16 Unterrichtseinheiten (1 UE beträgt 45 Minuten)
Teilnehmer: mind.15 Teilnehmer , max. 20 Teilnehmer pro Kurs
Inhalt: gem. den Lehrplänen (DGUV Grundsatz 304-001)
Kursgebühr: Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Wo: Eigene Schulungsräume Inhouse Schulungen sind selbstverständlich
auch möglich
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