AED / Automatisierter externer Defibrillator
Unser Service Leistungen:
Beratungen,Betreuung, Geräteeinweisungen,Schulungen, und Vorführungen von AED,s kein Verkauf !
- Einweisungen werden gemäß Medizinproduktegesetz durchgeführt.
- Nach der Medizinprodukte Betreiberverordnung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin als Betreiber eines
Medizinproduktes für die sichere und ordnungsgemäße Anwendung des AED zu sorgen.
AED Grundkurs 5 h
Lehrgangsinhalte AED Grundkurs:
Todesursachen
Rettungskette / Notruf /
Grundsätzliches Vorgehen in Notfällen
Feststellen der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung, weitere Lebenszeichen)
Bewusstlosigkeit
Grundlagen Herz – Kreislauf Stillstand
AED Anwendung und Gefahren
Arbeitsweise des Defibrillators
Einweisung gemäß dem Medizinproduktegesetz
10 Gebote bei der Frühdefibrillatoion
Integration der Frühdefibrillation in die Herz-Lungen-Wiederbelebung
Fallbeispiele
AED Training 2 h
Ihr Unternehmen ist mit Defibrillatoren (AED) ausgestattet?
Dann eignet sich unser Modul AED Training, um die Vorgaben der DGUV Information 204-010 zu erfüllen.
Wir übernehmen für Sie die jährliche Unterweisung der Ersthelfer am AED in Ihrem Betrieb, die nach Empfehlung
der DGUV „möglichst im Anschluss an eine Erste-Hilfe-Ausbildung bzw. Erster-Hilfe Fortbildung durchgeführt
werden“ sollte, „da die AED-Anwendung auf den Basismaßnahmen der Reanimation und den grundlegenden
Kenntnissen zur Defibrillation aufbaut“ (DGUV Information 204-010, 2.2.1 Qualifizierung der Ersthelfer).
Der zeitliche Umfang des AED Trainings beträgt ca. 2 h.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Unterweisung der Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch
einmal jährlich, zum sicheren Umgang mit dem AED unterwiesen werden. Im Rahmen dieser Unterweisung sollten
auf Basis der Betriebsanweisung zum AED insbesondere folgende Themenbereiche angesprochen werden:
- gerätespezifische Themen (z.B. Besonderheiten des AED vor Ort),
- innerbetriebliches Notfallmanagement (z.B. Standorte der AED im Unternehmen,
ortsspezifische Notrufmöglichkeiten, Ansprechpartner für AED),
- die Rahmenbedingungen beim Umgang mit dem AED (z.B. bei Feuchtigkeit oder
starken elektromagnetischen Feldern),
- sichere Handhabung der Geräte (z.B. richtiges Verhalten bei Abgabe des Schocks
und bei Störung des Gerätes).
- siehe auch § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention
Rechtliche Einordnung der AED-Anwendung
Die Anwendung des AED geschieht genauso wie die Wiederbelebung immer im
Rahmen des „rechtfertigenden Notstandes“ entsprechend § 34 Strafgesetzbuch
(StGB) und der mutmaßlichen Einwilligung der Betroffenen. Demnach ist davon
auszugehen, dass Anwender eines AED strafrechtlich nicht belangt werden können,
sofern sie nicht die gebotene Sorgfaltspflicht verletzten.
Medizinischer-Ausbildungs-Service | Inhaber: Andreas Penzler| Telefon: 0176/64132660