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Erläuterung für die Anforderung einer Zweit bzw. Ersatzbescheinigung Sie brauchen eine Zweit bzw. Ersatzbescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang, Erste Hilfe Fortbildung oder einer Notfallschulung .Wir weisen Sie höflichst darauf hin, dass wir zur Ausfertigung einer Zweit bzw. Ersatzbescheinigung alle Kursunterlagen manuell überprüfen müssen, was mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden ist. Daher können wir nur Anfragen beantworten, wenn Sie das Kursdatum auf max. 3 Monate eingrenzen.Zweit bzw. Ersatzbescheinigung können wir ausschließlich für Kurse, die auch durch den MAS durchgeführt worden sind, ausstellen.Für Kursteilnahmen, die vor 2015 stattgefunden haben, wird keine Zweitbescheinigung mehr ausgestellt. Ein Rechtsanspruch auf eine Zweit bzw. Ersatzbescheinigung besteht nicht. Wir bitten daher um Verständnis. Ersatzbescheinigungen und -zertifikate für das jeweils laufende Jahr werden gegen eine Gebühr von 10,00 € incl. Ust. und Versand, für zurückliegende Jahre gegen eine Gebühr von 15,00 € incl. Ust. und Versand ausgestellt. Bitte überweisen Sie die Gebühr auf folgendes Konto: Andreas Penzler IBAN: DE 41 1505 0500 1102 0750 23 Betreff: (Ihr Name und Geburtstag ) Die Bearbeitung erfolgt erst nach Zahlung der Gebühren! Nachdem Sie das Geld überwiesen haben, schicken Sie mir bitte noch einmal eine Email. Nach Geldeingang schicke ich Ihnen die Bescheinigung innerhalb von 7 Werktagen zu. Beantragen bitte Sie hier. Für die Ausstellung und Zusendung Ihrer Zweit bzw. Ersatzbescheinigung benötigen wir: Ihre Daten