AED / Automatisierter externer Defibrillator
Unser Service Leistungen:
Beratungen,Betreuung, Geräteeinweisungen,Schulungen, und Vorführungen von AED,s kein Verkauf !
- Einweisungen werden gemäß Medizinproduktegesetz durchgeführt.
- Nach der Medizinprodukte Betreiberverordnung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin als Betreiber eines
Medizinproduktes für die sichere und ordnungsgemäße Anwendung des AED zu sorgen.
Rechtliche Einordnung der AED-Anwendung
Die Anwendung des AED geschieht genauso wie die Wiederbelebung immer im
Rahmen des „rechtfertigenden Notstandes“ entsprechend § 34 Strafgesetzbuch
(StGB) und der mutmaßlichen Einwilligung der Betroffenen. Demnach ist davon
auszugehen, dass Anwender eines AED strafrechtlich nicht belangt werden können,
sofern sie nicht die gebotene Sorgfaltspflicht verletzten.
Medizinischer-Ausbildungs-Service | Inhaber: Andreas Penzler| Telefon: 0176/64132660