AED / Automatisierter externer Defibrillator Unser Service Leistungen: Beratungen,Betreuung, Geräteeinweisungen,Schulungen, und Vorführungen von AED,s kein Verkauf ! - Einweisungen werden gemäß Medizinproduktegesetz durchgeführt. - Nach der Medizinprodukte Betreiberverordnung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin als Betreiber eines Medizinproduktes für die sichere und ordnungsgemäße Anwendung des AED zu sorgen. Rechtliche Einordnung der AED-Anwendung Die Anwendung des AED geschieht genauso wie die Wiederbelebung immer im Rahmen des „rechtfertigenden Notstandes“ entsprechend § 34 Strafgesetzbuch (StGB) und der mutmaßlichen Einwilligung der Betroffenen. Demnach ist davon auszugehen, dass Anwender eines AED strafrechtlich nicht belangt werden können, sofern sie nicht die gebotene Sorgfaltspflicht verletzten.
Medizinischer-Ausbildungs-Service | Inhaber: Andreas Penzler| Telefon: 0176/64132660
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